Seminar: Erste-Hilfe-Auffrischungskurs

Keine Teilnehmerbegrenzung

Um sicherzustellem, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werdenkann, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelfer/-innen ausbilden zu lassen . Eine Auffrischung der Kenntnisse und Tätigkeiten hat alle zwei Jahre zu erfolgen

Lerninhalte im Detail:
Es wird nach der aktuellen Ausbildungsvorschrift für Erste-Hilfe unterrichtet:
- Erkennen von Vitalfunktionen
- Bewusstseinsstörungen
- Herzinfarkt
- Reanimation und Defibrillation (AED)

Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte, die bereits eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder eine Erste-Hilfe-Fortbildung absolviert haben und im Besitz einer Ersthelferbescheinigung sind, die nicht älter als zwei Jahre ist.

Referenten:
Herr Jörg Mohrhenn

Notfallsanitäter
Ausbilder der Ersten Hilfe

Herr Stefan Irmen
Notfallsanitäter
Ausbilder der Ersten Hilfe

Es besteht die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei der BGW zu beantragen.
Informationen zum Verfahren der Kostenübernahme finden Sie auf der Internetseite der BGW.

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