Um sicherzustellem, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werdenkann, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelfer/-innen ausbilden zu lassen . Eine Auffrischung der Kenntnisse und Tätigkeiten hat alle zwei Jahre zu erfolgen
Lerninhalte im Detail:
Es wird nach der aktuellen Ausbildungsvorschrift für Erste-Hilfe unterrichtet:
- Erkennen von Vitalfunktionen
- Bewusstseinsstörungen
- Herzinfarkt
- Reanimation und Defibrillation (AED)
Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte, die bereits eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder eine Erste-Hilfe-Fortbildung absolviert haben und im Besitz einer Ersthelferbescheinigung sind, die nicht älter als zwei Jahre ist.
Referenten:
Herr Jörg Mohrhenn
Notfallsanitäter
Ausbilder der Ersten Hilfe
Herr Stefan Irmen
Notfallsanitäter
Ausbilder der Ersten Hilfe
Es besteht die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei der BGW zu beantragen.
Informationen zum Verfahren der Kostenübernahme finden Sie auf der Internetseite der BGW.
Bei Anmeldung benötigen wir das Geburtsdatum der jeweiligen Teilnehmer, dies bitte mit in die Bemerkung schreiben.
68,00 €