1. Geltungsbereich
Die MED LaborUnion GmbH betreibt unter ärztlicher Leitung ein Labor und einen medizinischen Fachhandel. Sie erbringt, neben der Lieferung verschiedenster Produkte aus dem medizinischen Praxisund Bürobereich, Laborleistungen, Serviceleistungen und verwandte Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Vertragsverhältnisse der MED LaborUnion GmbH. Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen wird widersprochen. Diese werden nur Vertragsbestandteil, wenn sich die MED LaborUnion GmbH mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden erklärt. Falls von einer Bedingung durch entsprechende schriftliche Vereinbarung abgewichen wird, bleiben die nachstehenden Bedingungen im Übrigen wirksam.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn die MED LaborUnion GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Dienstleistung erbringt oder die Lieferung der Ware durchführt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Leistungen, die von der MED LaborUnion GmbH gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (im folgenden Kunden) erbracht werden.
2. Vertragsabschluss
Die dem Kunden übermittelten Leistungs- und Liefermöglichkeiten der MED LaborUnion GmbH sind ausschließlich für den anfragenden Kunden und seinen Geschäftsbetrieb bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Diese Angaben stellen keine Angebote i.S.d. § 145 BGB dar. Gleiches gilt für die Darstellung von Waren im Online-Shop auf der Homepage der MED LaborUnion GmbH.
Bei uns eingehende Bestellungen (Angebote i.S.d. §145 BGB) mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Art werden erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung angenommen. Wir sind berechtigt, die Bestellungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Erfolgt eine Ablehnung des Angebots, wird der Kunde darüber informiert. Die MED LaborUnion GmbH unterhält einen Online-Shop mit Warenbeschreibungen und der Möglichkeit der Nutzung eines Bestellformulars. Bei Benutzung des im Rahmen des Online-Shops zur Verfügung gestellten Bestellformulars erhält der Kunde eine automatisch generierte Eingangsbestätigung seiner Bestellung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des in der Übersendung des Bestellformulars liegenden Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar.
Sämtliche Nebenanreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Ein Vertragsschluss kommt spätestens mit Aufgabe der bestellten Ware zum Versand zustande.
3. Preise
Für die Preise gelten die am Tag der Auftragserteilung jeweils gültigen Preislisten. Die Preise sind netto Kasse zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei Laborleistungen beinhalten die Preise das Abholen der Proben und das Zustellen der Analyseergebnisse. Bei Warenlieferung gelten die Preise für die Lieferung ab Lager ohne Verpackung und Versand, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Grundsätzlich erheben wir keine Frachtkosten, wenn die Lieferung innerhalb unseres täglichen Abholservice erfolgt. In anderen Fällen sind Lieferungen frachtfrei mit einem Nettowarenwert von mindestens 50,00 €. Im Übrigen werden dem Kunden Versandweg, Beförderungsund Verpackungskosten gesondert berechnet. Ein Anspruch auf eine besondere Art des Transports oder der Verpackung besteht nicht.
4. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder durch Überweisung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Dieser beträgt zurzeit 9%-Punkte p.a. über dem jeweiligen Basissatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Kunden entfallen alle gewährten Rabatte.
Schecks und Wechsel werden von der MED LaborUnion GmbH nur erfüllungshalber unter Vorbehalt des Einganges des Gegenwertes angenommen, ohne dass dadurch die Fälligkeit der Rechnung berührt wird.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
5. Leistung
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die MED LaborUnion GmbH im Einzelfall das Versicherungsrisiko abdeckt.
Versandfertig gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware kann die MED LaborUnion GmbH auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen einlagern und als ab Werk oder Lager bei Versandbereitschaft geliefert berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche auf Grund Annahmeverzugs bleibt der MED LaborUnion GmbH vorbehalten.
Waren werden von der MED LaborUnion GmbH grundsätzlich nicht versichert. Wird der Transport durch Dritte ausgeführt, so haftet die MED LaborUnion GmbH nur für grobes Auswahlverschulden.
Wird bei Sukzessivlieferung vom Kunden mehr als die vereinbarte Gesamtmenge abgerufen, so besteht insoweit keine Lieferpflicht. Bei Sukzessivlieferungsverträgen hat der Kunde annähernd gleiche Monatsmengen und Sorteneinteilungen abzurufen. Erfolgt beides nicht rechtzeitig, so kann die MED LaborUnion GmbH nach Ablauf einer Nachfrist selbst einteilen und liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Die MED LaborUnion GmbH ist berechtigt, Gesamtlieferungen oder Teillieferungen durchzuführen.
Wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei der MED LaborUnion GmbH oder bei deren Vorlieferanten sich die Leistung verzögert, so verlängert sich die Leistungsfrist der MED LaborUnion GmbH angemessen.
6. Leistungszeiten
Die MED LaborUnion GmbH wird ihre Laborleistungen und sonstigen Leistungen und Lieferungen innerhalb der zugesagten Leistungszeiten erbringen. Gleichwohl sind die genannten Leistungszeiten nur annähernd. Bei Warenlieferungen beginnt die Lieferfrist mit der verbindlichen Auftragsbestätigung.
Höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsschwierigkeiten, Betriebseinschränkungen und Betriebsstilllegungen, Produktionsstörungen und unvorhersehbare Versandschwierigkeiten und dergleichen Ereignisse sowie gleichartige Fälle, die die mit der Dienstleistung oder der Herstellung der Ware betrauten Einrichtungen betreffen, verlängern die Leistungsfrist. Sie befreien die MED LaborUnion GmbH während der Dauer der Störung und deren Auswirkung von der Leistungspflicht und führen nicht zum Verzug.
Ist die MED LaborUnion GmbH in Verzug, so bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche bestimmen sich nach Ziff. 10. Die Haftung für Mehrkosten aufgrund von Drittbeschaffung oder für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7. Retouren
Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit einem unserer Mitarbeiter zurückgegeben werden. Die Rücknahme kann nur erfolgen, wenn die Ware vollständig und unbeschädigt ist und sich noch in der ungeöffneten Originalverpackung befindet. Eine Pflicht zur Rücknahme besteht nicht.
Wir behalten uns vor, die uns entstehenden Kosten an den Kunden weiter zu berechnen. Der Rücksendung muss ein ausgefüllter Warenrückgabeschein beiliegen.
Arzneimittel/Reagenzien, Sterilprodukte, Kühlware und Sonderanfertigungen (z.B. Schilder, Stempel) sind generell von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bei Lieferung von Waren behält sich die MED LaborUnion GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde sämtliche, auch zukünftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der MED LaborUnion GmbH beglichen hat, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderungen der MED LaborUnion GmbH.
Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzoder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
Der Kunde hat der MED LaborUnion GmbH unverzüglich etwaige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware anzuzeigen. Erst mit der vollen Bezahlung aller Forderungen der MED LaborUnion GmbH aus der Geschäftsverbindung geht ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über. Die MED LaborUnion GmbH verpflichtet sich, auf Ersuchen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10% des Verkaufspreises (netto) übersteigt.
9. Gewährleistung
Die MED LaborUnion GmbH erbringt ihre Laborleistungen und sonstige Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Die Haftung für die Folgen etwaiger unrichtiger Übermittlungen von Analyseergebnissen oder fehlerhafte Analysen beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Bei der Lieferung von Waren hat der Kunde der MED LaborUnion GmbH unverzüglich über Mängel an den gelieferten Waren zu berichten und der MED LaborUnion GmbH Gelegenheit zu geben, die Ware zu untersuchen. Dies gilt auch bei Vorliegen unwesentlicher Fehler oder geringfügiger Mengenabweichungen. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich, per Brief, Telefax oder E-Mail spezifiziert bei der MED LaborUnion GmbH eingehen. Mängel die innerhalb dieser Frist bei sorgfältiger Prüfung nicht festgestellt werden können sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber sechs Wochen nach Empfang der Ware, zu rügen. Werden vorgenannte Fristen versäumt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß.
Unrichtige Gebrauchsanleitungen/Verwendungshinweise lösen keine Sachmängelansprüche bezüglich der von uns gelieferten Waren aus. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Werbeaussagen von Zulieferern/Vormateriallieferanten wird nicht übernommen.
Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung geschieht nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Der Nacherfüllungsanspruch beschränkt sich auf Leistungen am Sitz des Kunden.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz wird nur unter den Voraussetzungen der Ziff. 10 dieser Bedingungen gewährt.
Außer in den Fällen von Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verjähren Mängelansprüche in einem Jahr nach Ablieferung der Ware beziehungsweise Erbringung der Dienstleistung. Entsprechendes gilt für Rückgriffsansprüche.
Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.
10. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
Die MED LaborUnion GmbH haftet dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haftet die MED LaborUnion GmbH - soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der MED LaborUnion GmbH vorbehaltlich einer abweichenden Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Die Haftung der MED LaborUnion GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesund und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den verstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüssen unberührt.
11. Datenschutzhinweise
Die MED LaborUnion GmbH nutzt die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellungen, so auch die E-Mail-Adresse des Kunden, wenn diese angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung kann die MED LaborUnion GmbH Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Art. 6 Abs. 1b GSGVO. Details können der Datenschutzerklärung der MED LaborUnion GmbH entnommen werden.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der MED LaborUnion GmbH. Der Gerichtsstand folgt dem Sitz der Gesellschaft (ausschließlicher Gerichtsstand). Nach ihrer Wahl der MED LaborUnion GmbH sind daneben die Gerichte am Sitz des mit der Lieferung betrauten Unternehmens oder am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden zuständig.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
14. Software-Lieferungen
Das Recht zur Nutzung von Software wird definiert durch den Vertrag über den Erwerb des Nutzungsrechts, die hierzu gehörende Leistungsbeschreibung und die dafür erstellte Benutzerdokumentation. Jegliche andere Nutzungsart ist untersagt.
Der Kunde anerkennt, dass die Programme samt Benutzerdokumentation und weiteren Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt und dass sie Betriebsgeheimnisse des Anbieters sind.
Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte.
Der Kunde darf die Programme nur zu Zwecken kopieren, die für den vertragsmäßigen Einsatz erforderlich sind. Urheberrechtsvermerke in den Programmen dürfen nicht gelöscht werden.
Der Anbieter ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zum Programmschutz zu treffen. Der Einsatz der Programme auf einer Ausweichkonfiguration oder auf einer Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich behindert werden.
Bei Software von Lieferanten kann der jeweilige Vorlieferant die Rechte des Anbieters auf Programmschutz aus diesem Vertrag gegen den Kunden geltend machen.
15. Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimittel
Die MED LaborUnion GmbH ist im Besitz einer Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach §52a Arzneimittelgesetz (AMG). Die Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.
Stand August 2023