Die Verordnungsfähigkeit für den Sprechstundenbedarf wird je nach KV - Bezirk unterschiedlich geregelt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für die Abwicklung von Sprechstundenbedarf zuständigen Kostenträger oder die jeweilige KV zu wenden. Bitte beachten Sie auch, dass Sprechstundenbedarfsvereinbarungen zeitlich befristet sind.