Die Verordnungsfähigkeit für den Sprechstundenbedarf, vor allem für die Artikel der modernen Wundversorgung, wird je nach KV-Bezirk unterschiedlich geregelt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für die Abwicklung zuständigen Kostenträger oder die jeweilige KV zu wenden. Bitte beachten Sie auch, dass Sprechstundenbedarfsvereinbarungen zeitlich befristet sind.
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